Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein großes IT-System, das Informationen, einschließlich Fotos und Fingerabdruckdaten, über Visumantragsteller enthalten wird. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat im Jahr 2005 eine Stellungnahme zum Aufbau des VIS und im Jahr 2006 eine weitere Stellungnahme zum Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum VIS abgegeben.

Die Informationen werden von den Konsulaten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengetragen und dann an eine zentrale Datenbank, VIS, übermittelt; dort sind sie für alle Mitgliedstaaten zugänglich. Die Einführung des VIS sollte grundsätzlich im Jahr 2009 beginnen.

Einer der wichtigsten Zwecke der Datenbank ist die Bekämpfung des „Visum-Shopping“. Bürger aus mehr als 120 Ländern benötigen ein Visum, um in die EU einzureisen. In der aktuellen Situation kann ein Antragsteller, der vom Konsulat eines Landes abgelehnt wurde, bei anderen Konsulaten weitere Anträge stellen. Sobald das VIS eingeführt ist, wird das nicht mehr möglich sein. Informationen über frühere Anträge und Ablehnungsgründe werden über das neue System verfügbar sein. Die Aufnahme von Fingerabdruck- und Fotodaten soll es ermöglichen, bei Grenzkontrollen zu überprüfen, ob die Person, die ein Visum vorlegt, tatsächlich die Person ist, für die das Visum ausgestellt wurde.

Die Datenschutzkontrolle auf der Ebene der Zentraleinheit liegt in der Verantwortung des Europäischen Datenschutzbeauftragten und auf nationaler Ebene in der Verantwortung der Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Datenschutzbehörden stellen gemeinsam die Koordinierung dieser Kontrolle siche

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